Anforderungen und Bestimmungen

Arbeitsstättenrichtlinien und andere gesetzliche Bestimmungen bilden die Grundanforderungen an Beleuchtungssysteme, die im Einzelnen:

  • ASR A3.4 – Technische Regeln für Arbeitsstätten – Beleuchtung
  • DGUV BGR 131, Teil 2 „Leitfaden zur Planung und zum Betrieb der Beleuchtung“ des Fachausschusses „Einwirkungen und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren“
  • DIN EN 12464-1:2003 Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen
  • DIN EN 12464-2:2007 Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 2: Beleuchtung im Freien

Alle Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume müssen durch Tageslicht oder zusätliches Licht ausreichend beleuchtet werden. Dies dient in erster Linie dem Wohlbefinden der individuellen Personen. Hierbei muss die Lichtstärke (gemessen in Lux) an die individuelle Arbeit oder Bewegung angepasst sein. Entsprechend der Richtlinien und allgemeinen Regeln der Technik liegt diese Lichtstärke im Allgemeinen zwischen 200 und 500 Lux, spezielle Arbeitsgänge mit optimaler Ausleuchtung erfordern bis zu 1500 Lux, immer bezogen auf Personen mit normaler Sehstärke, bei Seh-Behinderungen kann entsprechend angepasst werden.

Die Verteilung des Lichtes im Raum hat gleiche Priorität, hier gelten allgemeine Regeln dass das Verhältnis der Ausleuchtung zwischen Arbeitsfeld, Umgebung und Rest des Raumes im Verhältnis von 5:3:1 stehen sollten. Dies bedeutet dass im Arbeitsbereich bis zur 5fachen Lichtstärke gegenüber den Ecken eines Raumes erreicht werden sollten um ein angenehmes Raumklima zu schaffen.

Die Beleuchtung am Arbeitsplatz muss so gestaltet sein, dass diese die Raum- und Bezugsfarben unmittelbar am Arbeitsplatz richtig widergibt. Hierbei spielt der sogenannte Ra Wert eine Rolle, der in der Regel nicht unter 80 sein sollte. Weiterhin dürfen die Lichtquellen nicht reflektieren oder blenden. Außerdem ist zu beachten, dass die Lichtquellen keine unangenehme Wärme auf Personen abstrahlen und gleichzeitig zur Erwärmung des Raums beitragen können.

Qualtität

Wir bieten unseren Kunden eine Vielzahl von modernen Leuchten, und kombinieren diese mit unserem Expertenwissen wobei individuelle Lösungen im Vordergrund stehen.
Alle unsere Leuchten sind mit moderner, hochwertiger Elektronik ausgestattet um eine langfristige Energieeffizienz zu erreichen. Unsere individuellen Lösungen tragen dazu bei, dass Energieeinsparung mit dem Wohlbefinden der Mitarbeiter unter Erfüllung sämtlicher technischer und regulativer Vorgaben einher geht.

Alle unsere Leuchten durchlaufen eine lange Testreihe und werden durch Spezialisten gebaut um allen technischen und umweltschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen oder sogar zu überbieten. Hierbei kommen nur europäische Markenkomponenten zum Einsatz falls nicht ausdrücklich vermerkt.

Technische Dokumentation

Europäische Richtlinie EG Nr. 245/2009 zur Durchführung des EG Ratsbeschluss 2005/32/EG zur umweltverträglichen Entwicklung und Design von technischen Beleuchtungskörpern.

Hier: Informationen für Beleuchtungsarmaturen für Leuchtstoffröhren mit einer Gesamtlichtstärke von mehr als 2000 Lumen